Berechnung Grund- und Gewerbesteuer
GEWERBESTEUER
Die Gewerbesteuer gehört, sowie die Grundsteuer, zu den Realsteuern. Besteuert wird bei der Gewerbesteuer jeder Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb versteht man ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Steuerschuldner ist der Unternehmer oder die Gesellschaft.
Berechnung der Gewerbesteuer
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Höhe des Gewerbeertrages wird durch das für den Betrieb zuständige Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt setzt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag fest.
Die Samtgemeinde Salzhausen multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Mitgliedsgemeinde und erstellt den Gewerbesteuerbescheid an den Unternehmer oder die Gesellschaft. Der Hebesatz wird durch den Rat in der Haushaltssatzung festgesetzt.
GRUNDSTEUER
Die Grundsteuern unterscheiden sich in Grundsteuer A und Grundsteuer B
Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe
Grundsteuer B: alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke
Berechnung der Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach der Bewertung durch das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt setzt den sogenannten Steuermessbetrag und Einheitswert fest und übermittelt die entsprechenden Steuermessbescheide an die Samtgemeinde Salzhausen und die Einheitswertbescheide an die Eigentümer.
Die Samtgemeinde Salzhausen multipliziert den vom Finanzamt mitgeteilten Steuermessbetrag mit dem Hebesatz, welcher vom Rat der jeweiligen Mitgliedsgemeinde in der Haushaltssatzung festgesetzt wurde. Daraufhin wird der Grundsteuerbescheid bzw. der Bescheid über Grundbesitzabgaben für den jeweiligen Eigentümer erstellt.
Das Finanzamt rechnet den Grundbesitz zu jedem 01.01. eines Kalenderjahres zu. Dies bedeutet bei Verkauf für den Veräußerer, dass die Grundsteuerpflicht erst mit dem 31.12. des Verkaufsjahres endet. Eine anteilige Verrechnung mit dem neuen Eigentümer kann der Veräußerer nur privat-rechtlich aufgrund seines Kaufvertrages erwirken.
Zu Ihrer Entlastung besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer nach den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen abzurechnen. Der bisherige Eigentümer erhält einen Grundsteuerbescheid für die Zeit bis zur Übergabe, der neue Eigentümer für die Zeit ab der Übergabe. Sollte der neue Eigentümer mit den Zahlungen in Verzug kommen, wird jedoch der bisherige Eigentümer als gesetzlich grundsteuerpflichtig zur Zahlung herangezogen.
VERGNÜGUNGSSTEUER
Vergnügungssteuer wird von der Samtgemeinde für die Mitgliedsgemeinden aufgrund der vorhandenen Satzungen erhoben. Unter die Vergnügungssteuer fallen Unterhaltungsapparate (wie Musikboxen, Flipper) und Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten.
Steuerschuldner ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter oder Eigentümer. Bei Spielautomaten auch der Besitzer der Räumlichkeiten, wenn er hierfür ein Entgelt oder einen sonstigen Vorteil erhält.
HUNDESTEUER
Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Gemeindegebiet. Genauere Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
Anmelden können Sie Ihren Hund persönlich im Rathaus Salzhausen, Rathausplatz 1, Zimmer 10, 21376 Salzhausen, telefonisch unter 04172/90 99 - 17, - 42 oder benutzen Sie die Hundesteueranmeldung im PDF-Format.
Bei der Anmeldung benötigen wir folgende Daten über Ihren Hund:
- Hunderasse
- Farbe
- Geschlecht
- Wurfdatum
- Transpondernummer
- Haftpflichtversicherungsnachweis
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Seit dem 01. Juli 2011 gilt das neue Niedersächsische Hundegesetz, das den Zweck hat, Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, die durch das Halten und Führen von Hunden entstehen können, abzuwenden.
Für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, gilt ab dem 01.07.2011, dass sie mit einem Transponder gekennzeichnet sein müssen und für sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Ab dem 01.07.2013 muss jeder Hundehalter die erforderliche Sachkunde für die Hundehaltung besitzen und nachweisen. Hierfür sind eine theoretische und praktische Prüfung nachzuweisen. Ausnahmen können dem Gesetz entnommen werden.
Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten schon jetzt besondere Vorschriften. Hier muss beim Veterinäramt des Landkreises eine Erlaubnis beantragt werden, die mit weiteren Auflagen verbunden ist.
Weiterhin hat der Hundehalter ab dem 01.07.2013 gegenüber den zuständigen Behörden eine Mitteilungspflicht. Hier müssen Angaben zur Person des Halters und Informationen zum Tier gegeben werden.
Das Gesetz kann auf den Internetseiten der Samtgemeinde Salzhausen (www.salzhausen.de) eingesehen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich natürlich auch persönlich, telefonisch oder schriftlich an die Samtgemeinde Salzhausen wenden. (Frau Buhk, Tel.: 04172/ 9099- 38 oder E- Mail: s.buhk@rathaus-salzhausen.de)
Allgemeine Informationen zur Hundehaltung
Es kommt immer wieder zu Beschwerden über die Hundehaltung, insbesondere über
- Verschmutzung der Straßen, Wege und Plätze durch Hundekot,
- Belästigung der Nachbarn durch dauerhaftes lautes Bellen,
- Belästigung durch Anspringen o.ä.,
- mangelhafte Aufsicht durch den Hundehalter,
- Umherstreunen der Hunde in Ort, Feld und Forst.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit Verunreinigungen durch Hundekot. Der Hundehalter ist zur Beseitigung verpflichtet.
Sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Mitbürger nicht durch anhaltendes Bellen oder Jaulen Ihres Hundes über Gebühr in ihrer Ruhe gestört werden. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu achten. Denken Sie bitte auch an die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Lassen Sie Ihren Hund außerhalb von Wohnungen und umzäunten Grundstücken nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Führen Sie Ihren Hund an der Leine, damit Passanten, insbesondere Kinder, von dem Hund nicht belästigt oder angesprungen werden. Nicht jeder kann das Verhalten eines Hundes einschätzen und ist daher verängstigt.
Brut- und Setzzeit
In der Zeit vom 01.04. bis 15.07. (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur für Jagd-, Rettungs- und Polizeihunde in Jagd- und Dienstausübung. Hundehalter, die diese Regelung nicht beachten, handeln ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden.
Ansprechpartner/in
Frau M. Adler | |
SachbearbeiterinAmt / Bereich Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-42 Telefax: 04172 9099-842 E-Mail: m.adler@rathaus-salzhausen.de Aufgaben: | |
Frau C. Armbrust | |
SachbearbeiterinAmt / Bereich Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG Rathausplatz 1 21376 Salzhausen Telefon: 04172 9099-17 Telefax: 04172 9099-817 E-Mail: c.armbrust@rathaus-salzhausen.de Aufgaben: |