Jugendförderung
Jugendförderung
1. Jugendpflegemaßnahmen
Die Samtgemeinde Salzhausen fördert Jugendpflegemaßnahmen örtlicher Vereine, Verbände und Jugendgruppen/Jugendinitiativen, deren Tätigkeit sich hinsichtlich Zielgruppen bzw. Mitgliedschaft vorrangig auf das Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen erstreckt.
Vorbehaltlich einer grundsätzlichen Änderung auf Kreisebene werden Maßnahmen der kreisweit tätigen Jugendverbände von der jeweiligen Wohnortgemeinde der Teilnehmer gefördert.
Die zuschussfähigen Teilnehmer müssen sich zwischen dem 5. und dem 18. Lebensjahr befinden. Ebenso bezuschusst werden können die Betreuer.
Zu den Jugendpflegemaßnahmen gehören Freizeit, Ferienprogramme, Fahrten und Lager; Maßnahmen der internationalen Begegnungen und des Jugendaustausches im In- und Ausland sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen und dem Verfahren entnehmen Sie der Richtlinie „Richtlinien zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen“. Diese finden Sie unten im Downloadbereich.
Die notwendigen Vordrucke für die Beantragung von Zuschüssen sind ebenfalls im Downloadbereich hinterlegt.
2. Jugendarbeit
Die Samtgemeinde Salzhausen fördert die Jugendarbeit in den Vereinen. Hierzu sind die Mitglieder unter 18 Jahren zum Stichtag 31.03. eines jeden Jahres an die Samtgemeinde zu melden. Ein Zuschuss wird nur für Mitglieder gewährt, die in der Samtgemeinde Salzhausen wohnhaft sind. Liegen diese Voraussetzungen vor, beträgt der Zuschuss pro Mitglied 10 €.
Ein formloser Antrag mit einer Mitgliederliste ist an die Samtgemeinde zu richten.
Dokumente
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Richtlinie zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen (18 kB) |
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Abrechnung Jugendfahrten (13 kB) |
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Teilnehmerliste (9 kB) |