Mit der Anpassung der Wasserabgabensatzung wird die Grundgebühr bei der niedrigsten Nennleistung von monatlich 3,50 € auf 4,50 € (netto) angehoben. Bei den Wasserzählern mit einer höheren Nennleistung zwischen 6 m³ und 20 m³ wurde die monatliche Grundgebühr um 0,50 € (netto) erhoben. Die Verbrauchsgebühr für Frischwasser wird von 1,06 €/ m³ auf 1,21 €/ m³ (netto) festgesetzt.
Die Änderungssatzungen treten ab dem 01.01.2021 in Kraft und sind unter Satzungen www.salzhausen.de veröffentlicht. Unter den folgenden Links können Sie die jeweilige Satzung ersehen:
9. Änderungssatzung zur Wasserabgabensatzung
10. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen