Dabei ging es vor allem um die rasant steigenden Kosten zur Finanzierung der Kinderbetreuung sowie um dringend notwendige Schulbau-Investitionen. Allein für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises sind hier in den nächsten Jahren Investitionen von rund 100 Millionen Euro erforderlich. Das wird auch in der nächsten Schulausschuss-Sitzung des Landkreises am 31. Mai 2017 Thema sein.
Für die Grundschulen in kommunaler Trägerschaft liegt das benötigte Investitionsvolumen für die nächsten fünf Jahre in einer ähnlichen Größenordnung. Der Trend zu mehr Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen, die zunehmende Nachfrage nach Krippenplätzen sowie der Wechsel von G8 zu G9 belasten sowohl die Haushalte der Kommunen als auch den Kreishaushalt für die nächsten Jahre erheblich.
„Wir sind immer noch ein weiter wachsender Landkreis, erfreulicherweise verzeichnen wir nach wie vor einen Zuzug junger Familien. Darum müssen wir gerade im Bereich der Bildung die Infrastruktur für die nachwachsende Generation deutlich ausbauen, um der steigenden Nachfrage auch in Zukunft gerecht zu werden“, sagt Landrat Rainer Rempe.
Neue Gesetzesvorhaben verschärfen Defizite
„Hinzu kommen neue Gesetzesvorhaben wie etwa der Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung“, ergänzt Dr. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde Tostedt. „Allein im Bereich Kindergärten hat sich das Defizit aller Kommunen des Landkreises Harburg seit 2008 bis heute insgesamt um 21 Millionen Euro auf rund 40 Millionen Euro verdoppelt. Diese Defizite können wir trotz der steigenden Steuereinnahmen in unseren kommunalen Haushalten nicht mehr ausgleichen.“
Da viele dieser Handlungsfelder gemeinsame Aufgaben von Landkreis und Kommunen sind, ging es in der Diskussion vor allem um die Frage, wie hier ein ausgewogener Interessenausgleich für die Finanzplanung aussehen könnte. Dazu wird sich die Runde im Sommer erneut zusammensetzen und bis dahin erste Lösungsvorschläge entwerfen.
Kommunen sehen Bund und Land in der Pflicht
Einigkeit bestand schon jetzt darin, dass auch der Bund und das Land Niedersachsen angesichts ihres erfreulich hohen Steueraufkommens gefordert sind, für eine angemessene Kostendeckung der steigenden kommunalen Aufgaben zu sorgen. „Das Land und der Bund stehen hier in besonderer Finanzverantwortung, da sie durch ihre aktuelle Gesetzgebung – zum Beispiel mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und der geplanten Kostenfreistellung – erweiterte Anspruchsgrundlagen für die steigende Nachfrage nach Kinderbetreuung geschaffen haben“, betonte Dirk Seidler, Bürgermeister der Samtgemeinde Rosengarten.