Großübung der Kreisfeuerwehr in Tangendorf

Jeder Landkreis des Landes Niedersachsen ist laut Feuerschutzgesetz verpflichtet, mindestens eine Feuerwehrbereitschaft aufzustellen, die bei Großschadenlagen überörtlich aber auch im eigenen Landkreis eingesetzt werden kann. Eine solche Bereitschaft setzt sich aus mehreren Fachzügen zusammen, die aus den Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises gebildet werden.

Meldung vom 10.09.2018
zurück