Der Bund und das Land Niedersachsen stellen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung. Eine entsprechende Übersicht erhalten Sie hier
Verlängerte Antragsfrist für Corona-Hilfen für die Tourismusbranche
Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen der Tourismusbranche in der Corona-Krise wird die Antragsfrist für die Corona-Hilfen für öffentliche Tourismusorganisationen bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Im September hatte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ein insgesamt 120 Millionen starkes Corona-Hilfsprogramm für Gastronomie und Tourismus aufgelegt. Öffentliche touristische Akteure, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können daraus Unterstützung erhalten. Ziel ist es, dass die regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen weiterhin leistungsfähig bleiben.
Quelle N-Bank vom 08.01.2021
Niedersachsen Schnellkredit für Gemeinnützige Organisationen
Mit dieser Förderung unterstützen die KfW, das Land Niedersachsen und die NBank gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Aufstockung Überbrückungshilfe
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Eine Übersicht zu den niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen erhalten Sie hier