Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Verkehrsbehördliche AufgabenStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-0
Telefax: 04171 693-99740
E-Mail:

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung:
Montag bis Donnerstag 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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