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Vorlage - GD/15/182
Sachverhalt:Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage GD/14/110-1 verwiesen. Am 25.08.2014 hatte der Verwaltungsausschuss bereits einen Aufstellungsbeschluss für das Grundstück des Möbelhauses Michaelis gefasst, der auch das westlich benachbarte Grundstück mit einschließt.
In der Zwischenzeit wurden die Erweiterungspläne so abgeändert, dass sie bezüglich der Höhenentwicklung und Abstände mit den nachbarschaftlichen Belangen in Einklang stehen.
Der konkret projektierte Erweiterungsbau mit dem geänderten Parkplatzbereich soll als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB verbindlicher Teil des Bebauungsplanes werden (Lageplan und Ansichten des Architekturbüros Tute).
Die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs sehen folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vor:
Eine bereits im Oktober 2013 erarbeitete Auswirkungsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben aus raumordnerischer Sicht verträglich ist. Eine Verkehrsuntersuchung kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass keine Linksabbiegespur notwendig ist.
In der Sitzung wird der Architekt Herr Tute sowie Herr Patt als Ortsplaner anwesend sein und weitere Erläuterungen zu den Plänen geben.
Es wird vorgeschlagen, auf der Basis der beiliegenden Pläne die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.
Beschlussvorschlag:Der beiliegende Vorentwurf wird gebilligt. Zur frühzeitigen Beteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes gem. § 3 (1) BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beteiligt.
Anlagen: - Vorentwurf 3. Änderung und Erweiterung A3 - Systemschnitt - Lageplan
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