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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - SG/13/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Konzept-Auetal wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Voraussetzung für die Gemeinschaftsprojekte sind die entsprechenden Beschlüsse in den Gremien der Mitgliedsgemeinden.

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Sachverhalt

Das Konzept Auetal beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen für die Aue-Grundschule einschließlich der Sporthalle der Aue-Grundschule sowie der Sporthalle Auetal. Im Anhang finden sie hierzu einen erläuternden Lageplan.

Maßnahmen für die Grundschule:

1. Verkehrssicherheitskonzept

Wie bekannt, führen die derzeitige Parkplatzsituation für Lehrkräfte, Mitarbeiter, Schulkindbetreuung und Eltern sowie die Feuerwehrzufahrt und die Rettungswege dazu, dass die Verkehrssicherheit unbefriedigend ist. Damit die Verkehrssicherungspflicht zukünftig gewährleistet werden kann, ist die Schaffung von ausreichenden Parkplätzen in Verbindung mit einer Umgestaltung des Außengeländes (Schulhof) notwendig.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ausreichend Parkplätze hinter dem neuen EDEKA-Markt zu errichten. Die Zufahrt erfolgt auf einer (bereits vorhandenen) separaten Zuwegung zwischen dem Markt und der Wohnbebauung. Dadurch wird auch erreicht, dass die Zuwegung von der Bushaltestelle bis zur Schule autofrei gehalten wird.

Die Kosten für die Errichtung neuer Parkplätze werden mit 150.000,- € einschließlich der Planungskosten kalkuliert. Die in dem Zusammenhang erforderliche Umgestaltung des Schulhofes wird mit 24.000,- € veranschlagt.

Eine Förderung durch die Kreisschulbaukasse (KSBK) wurde für diese Maßnahme in Aussicht gestellt. 1/3 der Investitionskosten werden je zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehn gewährt.

2. Energiekonzept:

Die Beleuchtung in der kleinen Schulsporthalle, im Bereich der Bühne, im Lehrerzimmer und in vier Klassenräumen ist abgängig und muss ausgetauscht werden. Im Rahmen dieses notwendigen Austausches soll gleich auf LED-Beleuchtung umgestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 46.644,- €. Aus Mitteln des Bundesumweltministeriums wird diese Maßnahme mit 18.658,- € gefördert. Der restliche Eigenanteil in Höhe von 27.986,- € ist über die KSBK förderfähig. Auch hier wurde eine Förderung durch die KSBK in Höhe von 1/3 der Investitionskosten (9.328,67 €), wieder je zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen, in Aussicht gestellt.

3. Sanierung Schulsporthalle der Aue-Grundschule

Dem Sporthallenbericht sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu entnehmen, die in den nächsten Jahren durchzuführen sind. Diese einzelnen Maßnahmen sollen zu einer großen Maßnahme zusammengefasst werden. Dadurch wird die Förderfähigkeit durch die KSBK erreicht und die Unterhaltungskosten für die kleine Sporthalle werden in den nächsten Jahren verringert. Für die Komplettsanierung fallen Kosten in Höhe von 49.000,- € an, von denen wieder 1/3 durch die KSBK gefördert wird.

4. Unterhaltungsmaßnahmen/Investitionen

Folgende nicht förderfähige Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sollen in der Aue-Grundschule durchgeführt werden:

Maßnahme

Kosten

Durchführung in

Art

Renovierung des WC-Traktes

3.000,- €

2014

Unterhaltung

Renovierung des Lehrerzimmers

13.000,- €

2014

Unterhaltung

Ausstattung des Lehrerzimmers

12.000,- €

2014

Investition

Jalousien Trakt Schulkindbetreuung

12.000,- €

2014

Investition

 

Maßnahmen für die Sporthalle Auetal

Am 18.02.1985 hat der Rat der Samtgemeinde Salzhausen einstimmig beschlossen, die Trägerschaft für den Bau einer Sporthalle zu übernehmen. Die Samtgemeinde ist Eigentümerin der Sporthalle.

Es besteht ein Nutzungsvertrag zwischen der Samtgemeinde Salzhausen, den Mitgliedsgemeinden Garstedt, Toppenstedt und Wulfsen sowie dem TSV Auetal. Die Sporthalle wird in den Vormittagsstunden auch von der Grundschule Garstedt genutzt.

Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsaufgabe gem. § 98 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die Samtgemeinden erfüllen danach Aufgaben des eigenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden, z. B. die Errichtung und Unterhaltung der Sportstätten, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen.

1. Unterhaltungsmaßnahmen/Investitionen

Dem Sporthallenbericht sind die einzelnen notwendigen Renovierungsmaßnahmen zu entnehmen. Zusätzlich wurde empfohlen, Geräte und Umkleidekabinen einer Sicherheitsüberprüfung durch den GUV unterziehen zu lassen. Die Prüfung wird voraussichtlich in 2014 veranlasst werden.

  • Die Notausgangstreppe ist abgängig und muss saniert werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von insg. 30.000,- € an. Diese verteilen sich zu je 7.500,- € auf 4 die beteiligten Kommunen.
  • Alle weiteren Renovierungsmaßnahmen ab 2014 können aus dem jährlichen Unterhaltungsetat durchgeführt werden.
  • Die aufgezeigten Dachsanierungen inklusive der energetischen Verbesserung sollen nach heutigem Stand nicht vor 2017/2018 durchgeführt werden. Hierzu wird eine erneute Prüfung im Rahmen der Haushaltsplanungen in 2015 für den Doppelhaushalt 2016/2017 durchgeführt.

2. Anbau Umkleidekabinen

Für den allgemeinen Sportbetrieb in der Sporthalle und auf den Sportplätzen sind zu wenige Umkleidekabinen vorhanden. Immer wieder kommt es zu Nutzungskonflikten durch die große Anzahl der gleichzeitigen Nutzung. Durch den eng aufeinanderfolgenden Spielbetrieb und der Trennung von Damen- und Herrenumkleiden wird dieser Konflikt verstärkt. Deshalb sind zwei weitere Umkleidekabinen notwendig, die diese Situation entschärfen. Die Kosten für den Anbau von zwei weiteren Umkleidekabinen wurden mit. 476.000,- € geschätzt. Hinzu kommen 15 % Planungskoten in Höhe von 71.400,- €, so dass Gesamtkosten in Höhe von 547.400,- € anfallen. Diese teilen sich, da es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe nach § 98 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG handelt, in Höhe von 136.850,- € auf die vier beteiligten Kommunen auf. Die Samtgemeinde Salzhausen hat ihren Anteil im Haushaltsplan 2015 veranschlagt. Der Landkreis prüft, ob eine Förderung im Verhältnis zum Anteil der Nutzung durch die Grundschule über die KSBK erfolgen kann.

Sportplatz Auetal

Der TSV Auetal will auf eigene Kosten einen zusätzlichen Sportplatz bauen. Dafür ist ein entsprechender Grunderwerb erforderlich, da die notwendige Fläche nicht zur Verfügung steht. Es besteht die Möglichkeit, dass die Samtgemeinde Salzhausen im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf für die notwendigen Parkplätze für die Grundschule die notwendige Fläche von einem Eigentümer erwirbt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel sind in den folgenden Haushaltsjahren im Haushaltsplan der Samtgemeinde Salzhausen zu veranschlagen

 

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