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Vorlage - GD/13/071
Sachverhalt:Die Verwaltung hat bei Vorlage des Grunderwerbsplanes für die geplante Entlastungsstraße festgestellt, dass ein Grundstück für die Erstellung der Straße zurzeit nicht zur Verfügung steht. Die nicht zur Verfügung stehende Fläche ist im anliegenden Grunderwerbsplan „rot“ gekennzeichnet. Daraus resultiert, dass die Straßenführung in dem Teilbereich überplant und der Bebauungsplan Nr. 34 „Entlastungsstraße Witthöftsfelde“ angepasst werden muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plan Nr: 34 „Entlastungsstraße Witthöftsfelde“ mit der örtlichen Bauvorschrift und billigt den Entwurf. Der Entwurf des geänderten Bebauungsplanes wird gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt
Anlagen: Grunderwerbsplan
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