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Vorlage - GD/13/069
Sachverhalt:Allgemeines: Es wird Bezug auf die Vorlage Nr. GD/13/005 genommen.
Vom 13.06.2013 bis zum 13.07.2013 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung statt. Es gingen keine Anregungen ein.
Gleichzeitig wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Grundsätzliche Einwände gegen die Planung wurden nicht geäußert. Eine vollständige Auflistung der Anregungen mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen ist als Anlage beigefügt.
Folgende Planungen, Untersuchungen und Gutachten zum geplanten Vorhaben liegen mittlerweile vor:
1) - Vorhaben- und Erschließungsplanung Architekturbüro Salvers, - Lageplan mit Grundriss M 1:500 (Stand 10.12.2012) - Ansichten Süd-West und Nord-West (Stand 27.08.2013)
Geplant ist die Errichtung eines Lidl-Marktes mit 1.050 qm Verkaufsfläche und die Errichtung eines Drogeriemarktes mit 670 qm Verkaufsfläche.
Der beiliegende Entwurf ist aus dem Lageplan des Vorhabenplanes entwickelt. Er setzt Baugrenzen für den Bereich des Gebäudeensembles und die Fläche für Stellplatzanlagen im Bereich zur Bahnhofstraße fest. Darüber hinaus wird über den Bebauungsplan die Zufahrt zu den südlich angrenzenden Flurstücken geregelt (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) sowie die Lage der Zu- und Abfahrt an der Bahnhofstraße. Weitere Festsetzungen betreffen die Art der Nutzung mit Größenangaben zur maximalen Verkaufsfläche, die Bauweise sowie Höhenbegrenzungen des Gebäudekörpers und die Bepflanzung der Stellplatzanlage.
Hinsichtlich der Gebäudeansichten und -materialien liegen zwei verschiedene Varianten vor, hier muss im Bauausschuss diskutiert werden, welche Variante der weiteren Planung zugrunde gelegt werden soll.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist noch der Nachweis einer geordneten Oberflächenwasserbeseitigung notwendig, die parallel erstellt und mit dem Landkreis abgestimmt wird.
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Der Vorhabenträger mit Architekt wird anwesend sein.
Zum Verfahren: Die wesentlichen Elemente des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB) sind der Bebauungsplan selbst, der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie der Durchführungsvertrag.
Der VEP wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und somit als Satzung beschlossen (siehe Anlagen). Der Durchführungsvertrag ist dabei nicht Bestandteil des Verfahrens, muss aber vor Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Bahnhofstraße" Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Anlagen: - Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung - Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - textlichen Festsetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplanung des Architektenbüros Salvers (Lageplan und Ansichten)
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