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Vorlage - /21/100-1-2
Sachverhalt:Der Arbeitskreis Siedlungsentwicklung hat den vorliegenden Änderungsentwurf des B-Plans Nr. 9, 1. Änderung intensiv beraten und diskutiert. Um den dörflichen Charakter auch bei einer zukünftig möglichen Verdichtung der Bebauung zu gewährleisten, wird die Aufnahme einer Regelung zur Höhenbegrenzung in die örtliche Bauvorschrift vorgeschlagen. Das Planungsbüro Patt begrüßt das ausdrücklich und wird einen entsprechenden Vorschlag in den Entwurf einarbeiten. Darüber hinaus wird vom Planer angeregt, dass auch die Regelungen zur Dachneigung in der ÖBV angepasst werden. Bisher sind 30° - 60° festgelegt, vorgeschlagen ist eine Dachneigung von 30° bis 48°. Die übrigen Regelungen sollen unverändert bleiben. Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:Der Anpassung der Regelungen für die örtliche Bauvorschrift wird zugestimmt. Der Entwurf soll entsprechend angepasst werden und anschließend die im BauGB vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB erfolgen Anlagen:
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