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Vorlage - Ga/21/108-1
Sachverhalt:Die Überprüfung der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 11 Hambruch durch das Planungsbüro Patt in Abstimmung mit der Kreisverwaltung hat ergeben, dass durch den Satzungsbeschluss vom 12.12.2013 über die 1. Änderung und die ordnungsgemäße Ausfertigung und Bekanntmachung der 1. Änderung der B-Plan Nr. 11 insgesamt wirksam ist. Die Fa. RSH Polymere beabsichtigt im Rahmen der Umorganisation der Betriebsabläufe, den im Bebauungsplan festgelegten „Baulaststreifen“ von 10 m in Teilbereichen als Bereitstellungsfläche für die Produktion zu nutzen und möchte dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen. Die Details können dem Übersichtsplan entnommen werden. Die Verwaltung hat das Unternehmen gebeten, die Vereinbarkeit mit der BImSchG-Genehmigung darzustellen. Das Planungsbüro Patt hat zu dieser Anfrage erläutert, dass in Gewerbegebieten für solche Bereitstellungsflächen im B-Plan Regelungen ausgewiesen werden können. Das ist in diesem Fall bisher nicht erfolgt, eine Festlegung wäre aber nicht unüblich und im Rahmen einer Änderung möglich. Finanzielle Auswirkungen: Übernahme der Verfahrenskosten durch RSH Polymere Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag für die Regelungen der Kostenübernahme des Verfahrens mit der Fa. RSH Polymere zu schließen. Das Planungsbüro Patt wird beauftragt, einen Entwurf für die Änderung der textlichen Festsetzungen des B-Plans zu erstellen und das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten. Anlagen: B-Plan Nr. 11, 1. Änderung Übersichtsplan RSH Polymere
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