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Vorlage - SG/19/532
Sachverhalt:Zur Regelung der Zuständigkeit bei Personalentscheidungen hat der Samtgemeinderat 2014 eine Richtlinie beschlossen (§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Salzhausen). Es wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage SG/14/195 verwiesen. Die aktuelle Richtlinie ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Danach ist der SGA für Personalentscheidungen ab der Entgeltgruppe EG 9 zuständig.
Durch tarifliche und strukturelle Anpassungen im Rahmen der neuen Entgeltordnung zum TVöD zum 01.01.2017 wurden über alle Entgeltgruppen hinweg zahlreiche Arbeitsplätze aufgewertet. So sind z.B. die Arbeitsplätze nach EG 8 überwiegend in die neuen Entgeltgruppen EG 9a, EG 9b und EG 9c aufgegangen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Richtlinie dahingehend anzupassen, dass der SGA zukünftig für Personalentscheidungen ab der Entgeltgruppe EG 10 zuständig ist. Die angepasste Richtlinie ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Wortlaut der Hauptsatzung muss hierzu nicht verändert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:Die „Richtlinie über Zuständigkeiten bei Personalentscheidungen“ wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Anlagen 20141215 Richtlinie Personalentscheidungen 20190521 Richtlinie über Zuständigkeiten bei Personalentscheidungen:
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