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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - GD/19/535

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Straße „Auf dem Hungerfelde“ in der Gemarkung Putensen, Landkreis Harburg, wird mit allen ihren Einrichtungen rückwirkend zum 01.01.2019 gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit § 47 Nr. 3 NStrG zur Gemeindestraße und damit dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die zu widmende Straße besteht aus folgenden Flurstücken der Flur 3 in der Gemarkung

Putensen:

Flurstücke 24/2 und 183

 

Die Straßenlänge beträgt 112,70 m.

 

 

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Salzhausen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.1997 hat die Zuwegung zum Gewerbegebiet in Salzhausen OT Putensen die Bezeichnung „Auf dem Hungerfelde“ erhalten.

Eine Widmung wurde zum damaligen Zeitpunkt versäumt.

Die Widmung gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zur Gemeindestraße im Sinne des § 47 Nr.2 erfolgt nachträglich zum 01.01.2019.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

 

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Anlagen

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