Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage - GD/18/484
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung einer Straßenbeleuchtung zwischen Luhmühlen und Salzhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen
- Bearbeitung:
- Andreas Ristau
- Verantwortlich:
- Andreas Ristau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Hochbauausschuss der Gemeinde Salzhausen
|
Vorberatung
|
|
|
06.09.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzhausen
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Im April 2018 hat Herr Wedemeyer aus Luhmühlen den Antrag an die Gemeinde Salzhausen gestellt, den Fuß- und Radweg zwischen Luhmühlen und Salzhausen an der Lüneburger Straße mit Straßenlaternen auszustatten und dieses auch entsprechend begründet.
Herr Gemeindedirektor Krause antwortete Herrn Wedemeyer, dass die Verwaltung die Her-stellung der Straßenbeleuchtung kalkulieren und dem Fachausschuss zur Beratung vorlegen wird.
Für die Ausführung einer konventionell durch ein Erdkabel mit Strom versorgten Straßenbe- leuchtung mit LED für den Fuß- und Radweg zwischen Luhmühlen und Salzhausen werden vom Ing.Büro Sweco GmbH die Herstellungskosten mit 85.000,00 € brutto geschätzt (siehe Anlage).
Zudem hat die Verwaltung das Ing. Büro Sweco aufgefordert, alternativ den Einsatz von solarbetriebenen Straßenleuchten zu prüfen.
Die Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
- Bei einer Ausführung mit Solarleuchten werden ca. 30% mehr Leuchten bei gleicher Ausleuchtungsstärke benötigt. Somit sind ca. 18 Solarleuchten erforderlich. Daraus folgt, dass die Herstellungskosten dann ca. 63.000,00 € bis 72.000,00 € betragen würden. Dazu kämen noch ca. 10.000,00 € Planungskosten.
- Mit zu berücksichtigen ist, wie das Ing. Büro Sweco in seiner Mail vom 05.07.2018 ausführt, ein erhöhter Instandhaltungs- und Wartungsaufwand (siehe Anlage).
Das Ing.Büro Sweco stellt fest, dass die Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Solarleuchten im Jahresdurchschnitt höher sind als bei konventionell versorgten LED-Leuchten. Die Einsparungen der Stromkosten werden nicht amortisiert.
DieVerwaltung empfiehlt im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu beraten, ob finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die Straßenbeleuchtung in konventioneller Ausführung herzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
14,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
29,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
18,1 kB
|