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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - GD/18/484

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Abhängig von der politischen Diskussion.

 

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Sachverhalt

Im April 2018 hat Herr Wedemeyer aus Luhmühlen den Antrag an die Gemeinde Salzhausen gestellt, den Fuß- und Radweg zwischen Luhmühlen und Salzhausen an der Lüneburger Straße mit Straßenlaternen auszustatten und dieses auch entsprechend begründet.

Herr Gemeindedirektor Krause antwortete Herrn Wedemeyer, dass die Verwaltung die Her-stellung der Straßenbeleuchtung kalkulieren und dem Fachausschuss zur Beratung vorlegen wird. 

Für die Ausführung einer konventionell durch ein Erdkabel mit Strom versorgten Straßenbe- leuchtung mit LED für den Fuß- und Radweg zwischen Luhmühlen und Salzhausen werden vom Ing.Büro Sweco GmbH die Herstellungskosten mit 85.000,00 € brutto geschätzt (siehe Anlage).

Zudem hat die Verwaltung das Ing. Büro Sweco aufgefordert, alternativ den Einsatz von solarbetriebenen Straßenleuchten zu prüfen.

Die Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:

-          Bei einer Ausführung mit Solarleuchten werden ca. 30% mehr Leuchten bei gleicher Ausleuchtungsstärke benötigt. Somit sind ca. 18 Solarleuchten erforderlich. Daraus folgt, dass die Herstellungskosten dann ca. 63.000,00 € bis 72.000,00 € betragen würden. Dazu kämen noch ca. 10.000,00 € Planungskosten.

-          Mit zu berücksichtigen ist, wie das Ing. Büro Sweco in seiner Mail vom 05.07.2018 ausführt, ein erhöhter Instandhaltungs- und Wartungsaufwand (siehe Anlage).

Das Ing.Büro Sweco stellt fest, dass die Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Solarleuchten im Jahresdurchschnitt höher sind als bei konventionell versorgten LED-Leuchten. Die Einsparungen der Stromkosten werden nicht amortisiert.

 

DieVerwaltung empfiehlt im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2020/2021 zu beraten, ob finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die Straßenbeleuchtung in konventioneller Ausführung herzustellen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel sind, bei Ausführung in 2018/2019 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

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Anlagen

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