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Vorlage - GD/17/353-1
Sachverhalt:Ziel des Bebauungsplanes Nr. 37n „Witthöftsfelde, Teil B“ ist es, einen städtebaulichen Rahmen zu schaffen, der ein verträgliches Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen und schutzbedürftigen Nutzungen im Sinne einer geordneten Entwicklung des zukünftigen zentrumsnahen Siedlungsbereiches ermöglicht.
Zur Gewährleistung dieser Zielstellung wurden zunächst Untersuchungen insbesondere hinsichtlich der von dem bestehenden Gewerbestandort ausgehenden Lärmimmissionen erforderlich.
Zwischenzeitlich plant die Gemeinde im Plangebiet einen neuen Feuerwehrstandort. Die damit einhergehende Änderung des Bebauungsplanentwurfs führt zu einer erneuten Auslegung und somit zur Verlängerung des Aufstellungsverfahrens.
Zur Sicherstellung dieser Planung soll deshalb die Veränderungssperre verlängert werden. Mit der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes tritt diese automatisch außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt gemäß § 17 (2) BauGB die für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 37n „Witthöftsfelde, Teil B“ rechtskräftige Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern (siehe Anlage)
Anlagen: Satzung Verlängerung Veränderungssperre B-Plan Nr. 37n, Teil B mit Übersichtsplan
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