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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - SG/17/349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und billigt den Vorentwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  2. Der Vorentwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt.

 

 

 

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Sachverhalt

Die in der Gemeinde Vierhöfen ansässige Seniorenwohnanlange Haus Birke GmbH plant eine Erweiterung der bestehenden Anlage (Lange Heide 40) in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Bestandsanlage. Durch diese Erweiterung möchte der Betreiber sowohl auf die geänderten Gesetzesvorgaben wie auch auf die veränderten Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner mit einem zusätzlichen Angebot von 25 – 40 Plätzen reagieren und weitere Synergien z.B. bezüglich des Freizeitangebotes für Bewohner schaffen. Das der Seniorenwohnanlage gegenüberliegende Flurstück (Flur 2, Flurstück 1/13) wurde durch den Betreiber erworben.

Die geplante 56. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, eine Fläche Sondergebiet „Alten- und Pflegeheim“ mit angrenzender Grünfläche sowie Flächen für Wald darzustellen.

Das Plangebiet befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich der Gemeinde Vierhöfen. Im gültigen Flächennutzungsplan (38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Salzhausen) sind die Flächen als Flächen für Landwirtschaft dargestellt. Bei den vorhandenen Baumbeständen im Plangebiet handelt es sich jedoch bereits teilweise um (Sukzessions-) Wald im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Da durch die geplante Änderung eine Inanspruchnahme dieser Waldfläche vorbereitet wird, fanden im Vorfeld Abstimmungsgespräche mit der Unteren Waldbehörde statt, mit dem Ergebnis, dass eine Realisierung der Planung grundsätzlich möglich, aber ein entsprechender Waldersatz notwendig wird. Ebenfalls muss der im RROP 2025 vorgegebene Abstand (35 m) zu Gebäuden eingehalten werden.

Im beiliegenden Vorentwurf sind die wesentlichen Eckpunkte dieser Planung enthalten.

Entlang der Straße Lange Heide das SO-Gebiet, umgrenzt von einer Grünfläche, die auch das nördlich angrenzende Waldstück umfasst. Im Westen der Änderungsfläche die als Ersatz für den wegfallenden Pionierwald dargestellte Waldfläche. Die Ausgestaltung dieser Waldfläche ist im verbindlichen Bauleitplanverfahren näher zu regeln.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hat die Gemeinde Vierhöfen bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes „Haus Birke“ beschlossen. Da derzeit der Bebauungsplan als nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angenommen werden kann, hat die Gemeinde Vierhöfen einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren bei der Samtgemeinde Salzhausen gestellt.

Es wird empfohlen, dass der beiliegende Vorentwurf gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt wird. Parallel dazu wird empfohlen gemäß § 4 (1) BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung zu beteiligen, auch um den notwendigen Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Gutachten und Untersuchungen im Hinblick auf die Durchführung der Umweltprüfung abzufragen.

In der Sitzung steht Herr Patt für weitere Erläuterungen zur Verfügung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

 

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Anlagen

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