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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - GD/16/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat  der Gemeinde Toppenstedt die Bilanzen und die dazugehörigen Jahresrechnungen in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften, vorliegenden Fassung zu beschließen. Die damit verbundenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsjahre 2009 und 2010 gemäß Anhang werden ebenfalls genehmigt. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der aus der Jahresrechnung 2010 ermittelte Fehlbetrag in Höhe von -45.733,30 € wird in voller Höhe der Bilanzposition Fehlbeträge aus Vorjahren zugeführt und in der Bilanz des Folgejahres (2011) als solcher ausgewiesen.

 

 

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Sachverhalt

Die Bilanzen und die dazugehörigen Jahresrechnungen 2009 und 2010 mit allen Anlagen wurden vom Rechnungsprüfungsamt (RPS) des Landkreises Lüneburg -Außenstelle Landkreis Harburg- geprüft. Im Bericht sind keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt worden. Die gemachten Anmerkungen und Hinweise werden zukünftig beachtet. Das RPA bestätigt, dass gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG

       die Haushaltspläne eingehalten wurden,

       die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

       bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und,

       sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

Die gesamten Unterlagen können im Rathaus der Samtgemeinde Salzhausen eingesehen werden.

Der Prüfungsbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine -
 

 

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Anlagen

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