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Vorlage - GD/15/178-1
Sachverhalt:Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage GD/15/178 verwiesen. Die in Gödenstorf ansässige Maschinenbaufirma SALMATEC möchte sich auf das direkt angrenzende, großflächige Gewerbegebiet im westlichen Bereich des Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Oelstorf II“ erweitern. Eine bislang geplante interne Erschließung dieses Gewerbegebietes mit Unterteilung in mehrere Grundstücke ist somit nicht länger vorgesehen. Aufgrund der geänderten Zielvorstellungen müssen die Erschließungsstruktur und die Baugrenzen angepasst werden.
Vom 23.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 fand die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die gleichzeitige frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB statt. Die im Zuge des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind in der beiliegenden Anlage aufgelistet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Aus den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Anregungen ergibt sich, dass der Entwurf der 1. Änderung des o.g Bebauungsplanes so weiter verfolgt werden kann. Es wird empfohlen, dass der Entwurf öffentlich gemäß § 3 (2) BauGB ausgelegt wird und dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig gemäß § 4 (2) BauGB an der Planung weiter beteiligt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss billigt die Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Offenlegung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Gewerbegebiet Oelstorf II“, 1.Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt.
Anlagen: 1. Änderung Entwurf Planzeichnung 1. Änderung Entwurf textlicher Festsetzungen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge
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