Ratsinformationssystem

ALLRIS - Auszug

19.11.2015 - 5 Gebührenkalkulation 2016 - 2018 für die Kindert...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ausschussvorsitzende Oertzen leitet anhand der Sitzungsvorlage SG/15/251 in den Sachverhalt ein. Hierbei gibt sie einen Rückblick zum kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsangebote und -zeiten in den letzten Jahren. Diese Entwicklung und der neue Tarifabschluss für den Sozial- und Erzieherdienst machen eine Anpassung der Gebühren unumgänglich.

Samtgemeindebürgermeister Krause erläutert im Detail die aktuelle Finanzentwicklung und deren Auswirkung auf die Kostendeckungsgrade. Den Mitgliedern des Samtgemeinderates sind zusätzlich zur Sitzungsvorlage umfassende Berechnungsbeispiele zur Information zugesandt worden. Weitere Tariferhöhungen in den nächsten Jahren sind bei den Berechnungsbeispielen noch nicht berücksichtigt und werden voll von der Samtgemeinde getragen.

Ausschussmitglied Hinsch äußert, dass der Samtgemeinde Salzhausen gar nichts anderes übrig bleibt, als eine Anhebung der Elterngebühren um jeweils 10 % in den nächsten 3 Jahren zu beschließen, um den angestrebten Kostendeckungsgrad der Elterngebühren annähernd zu erreichen.

Ausschussmitglied Peters erklärt, dass sich die CDU-Fraktion den vorherigen Ausführungen nur anschließen kann. Man ist in den letzten Jahren den Elternwünschen nach verlängerten Betreuungszeiten immer nachgekommen und hat auch neue Betreuungsangebote geschaffen. Das war nur mit mehr qualifiziertem Personal möglich und das kostet eben Geld. Selbst bei der angedachten Erhöhung der Gebühren um drei mal 10 % wird der gewünschte Kostendeckungsgrad der Eltern nicht erreicht.

Ausschussmitglied Mestmacher schließt sich den Vorrednern inhaltlich an. Gegenüber den Eltern muss aber noch mehr Transparenz über die Kosten und den gegenüberstehenden Einnahmen geschaffen werden. Insbesondere muss den Eltern bewusst gemacht werden, dass sie zum Beispiel bei einer täglichen vierstündigen Betreuung mit qualifiziertem Personal in den Kindergärten, nach der dreifachen Erhöhung um jeweils 10 %, nur zwischen 1,37 € und 3,60 € pro Stunde bezahlen. Die gleiche Betreuung in den Krippen kosten nach den Erhöhungen nur zwischen 2,01 € und 4,30 € pro Stunde in der neuen Höchststufe 9.

Ausschussvorsitzende Oertzen bestätigt, dass vielen Eltern nicht bewusst ist, mit wieviel Geld die Samtgemeinde die Kinderbetreuung bezuschusst. Viele denken, dass mit dem Elternbeitrag sämtliche Kosten gedeckt sind. Um den guten Qualitätsstandard in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde zu halten muss eine Erhöhung der Elternbeiträge in den nächsten drei Jahren um jeweils 10 % beschlossen werden.

Ratsherr Hornbostel teilt mit, dass er im Vorhinein einer Erhöhung der Kindergartengebühren skeptisch gegenüber stand. Die errechneten Betreuungskosten pro Stunde hält er aber auch nach der angedachten Erhöhung für zumutbar. Außerdem können die Familien in den unteren Einkommensstufen einen Kostenzuschuss oder eine komplette Kostenübernahme beim Landkreis Harburg beantragen.

Ausschussvorsitzende Oertzen äußert, dass die Samtgemeinde ein gutes Stufenmodell erarbeitet hat, um den Einkommensverhältnissen der Eltern gerecht zu werden. Dieses wurde nun zusätzlich um die 8. Und 9. Stufe nach oben erweitert.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Schulen, Jugend, Sport, Kultur empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen: Die Gebühren für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Salzhausen werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 um jeweils 10 % erhöht. Das vorhandene Stufenmodell wird um die neuen Stufen 8 und 9 erweitert.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage