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Auszug - Bebauungsplan Nr. 34 "Entlastungsstraße Witthöftsfelde" 1. Änderung
Der Ausschussvorsitzende Herr Hornbostel leitet in das Thema ein und Herr Ristau übernimmt das Wort. Herr Ristau erklärt anhand des Grunderwerbsplanes, welches Grundstück für den Bau der Entlastungsstraße zur Zeit nicht zur Verfügung steht und das aus diesem Grund die Straßenführung in dem Teilbereich überplant und der B-Plan angepasst werden muss. Da es sich um eine geringfügige Änderung handelt, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.
Beschluss: Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plan Nr: 34 „Entlastungsstraße Witthöftsfelde" mit der örtlichen Bauvorschrift und billigt den Entwurf. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Der Entwurf des geänderten Bebauungsplanes wird gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beteiligt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |