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Auszug - Verlängerung der Zusammenarbeit mit dem Tierheim Buchholz, Erhöhung der Kosten für die Unterbringung
Die Verwaltung berichtet über den Antrag auf Erhöhung der Kostenbeteiligung des Tierheims Buchholz und über die bisherigen Zusammenarbeit. Sie hebt hervor, dass die Dienstleistungen professionell, umfänglich und wirtschaftlich ausgeführt werden. Die Abrechnungen sind transparent und nachvollziehbar. Da es deutliche Einsparung im Vergleich zum vorherigen Dienstleister gibt, schlägt die Verwaltung eine unbefristet Vertragsverlängerung vor und verweist in diesem Zusammenhang auf die im Vertrag aufgenommene gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Die Verwaltung stellt die Auswirkungen der erhöhten Kostenbeteiligung dar. Sie können der Anlage 5 zur Niederschrift entnommen werden. Bei der Einzelabrechnung der Hunde und Katzen wirkt sich die Anhebung um 1,- EUR bzw. 0,50 EUR nur auf den Tag 1 bis 30 aus. Die zu dieser Darstellung herangezogenen Daten (Verweildauertage/VPI) stammen aus der Abrechnung des vergangenen Jahres. Die Verwaltung spricht an, dass trotz der finanziellen Mehrbelastung erhebliche Einsparungen (geschätzt ca. 7.500,- EUR; abhängig von der zukünftigen Verweildauer der Fundtiere im Tierheim) zum vorherigen Dienstleister erzielt werden können.
Beschluss: Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten, Soziales, ÖPNV und Touristik empfiehlt dem Samtgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Die Zusammenarbeit mit dem Tierheim Buchholz wird unbefristet verlängert. Die einwohnerbezogene Pauschale wird ab dem 01.01.2014 von 0,40 EUR auf 0,60 EUR pro Samtgemeindeeinwohner angehoben. Der Kostenbeitrag pro Tag wird bei Fundhunden von 5,- EUR auf 6,- EUR, bei Fundkatzen von 2,50 EUR auf 3,- EUR für Tag 1 bis 30 angehoben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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