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ALLRIS - Auszug

25.06.2012 - 18 Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Abegg leitet in das Thema ein. Ratsherr Bockelmann trägt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage GD/12/064 vor und begründet die von ihm erarbeitete Diskussionsgrundlage.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die:

 

2. Änderungssatzung

zur Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Salzhausen (Aufwandsentschädigungssatzung) vom 13.12.2001

 

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), hat der Rat der Gemeinde Salzhausen in seiner Sitzung am 25.06.2012 folgende 2. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung vom 13.12.2001 beschlossen:

 

§ 1

 

 

§ 3 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

„Neben den Beträgen aus § 2 dieser Satzung werden monatlich folgende zusätzliche Aufwandsentschädigungen gezahlt:

 

a) an den Bürgermeister                            150,- €

b) an den 1. stellv. Bürgermeister                50,- €

c) an den 2. stellv. Bürgermeister                50,- €

d) an Fraktionsvorsitzende                              26,- €

e) an die Beigeordneten                              26,- €“

 

§ 2

 

Diese 2. Änderungssatzung tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft.

 

 

Salzhausen, den 26.06.2012

 

Hans-Joachim Abbeg                                                                      Wolfgang Krause

      Bürgermeister                                                                      Gemeindedirektor

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage