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ALLRIS - Auszug

20.08.2018 - 10 B-Plan Entwurf 'Up de Hörst' - frühzeitige Bürg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange hat vom 11.04.18 bis 11.05.18 stattgefunden.

BGM übergibt das Wort an Herrn Patt vom Planungsbüro Patt, welcher die Ergebnisse vorstellt.

Herr Patt geht darauf ein, was die Träger öffentlicher Belange angeregt haben.

Der Landkreis als Sammelbehörde weist darauf hin, dass eine Entwicklung von Orten im Landkreis bis zum Jahr 2025, welche keine Grundzentren sind oder über Bahnhöfe verfügen auf 5% max. gedeckelt ist.

Mit den Baugebieten „Up de Hörst“ und Auegrund liegt Toppenstedt/Tangendorf bei 5,1%.

Die Straße und der Wendehammer müssen groß genug für Müllfahrzeuge sein.

Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Gebiet die Voraussetzung eines Naturschutzgebietes erfüllen würde. Es soll eine Artenschutzanalyse durchgeführt werden.

Die Abteilung Boden/Luft/Wasser weist darauf hin, dass in 750 m Entfernung das Wasserwerk von Tangendorf liegt. Eine Erdwärmenutzung ist deshalb nur eingeschränkt möglich.

Eine Oberflächenentwässerungsplanung ist anzufertigen. Eine Stellungnahme hierzu erfolgt nach Fertigstellung der Planung.

Abteilung Bauen und Denkmalschutz haben keine Hinweise.

Das Archäologische Museum möchte bei Funden informiert werden.

Für die Kampfmittelbeseitigung ist es sinnvoll Zeitzeugen zu befragen.

Einige Hinweise und Anregungen von Bürgern sind eingegangen.

Ein Oberflächenentwässerungsplan muss von einem Ingenieursbüro erarbeitet werden, um sicher zu stellen, dass das anfallende Wasser fachgerecht entsorgt wird, da das Neubaugelände in Richtung Wiehweg abfällt. Eine Bohrung soll zur Klärung der Bodenverhältnisse beitragen.

Eine angeregte Durchgangsstraße, die die Hörststraße mit dem Wiehweg verbindet wird von Herrn Patt nicht empfohlen, auch eine weitere Alternative das Gebiet nur über die Hörststraße zu erschließen wird nicht empfohlen.

Lärm-u. Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Sport-u. Freizeit wurde durch ein Lärmgutachten untersucht. Die Werte sind unproblematisch. Probleme gibt es beim Betrieb der Feuerwehr. Hier hat der Gutachter verschiedene Vorschläge zur Abhilfe gemacht, u.a. ein Lärmschutzwall. In den Abendstunden kommt es noch zu einer Überschreitung der Werte im 1. Obergeschoss, welche durch passive Lärmschutzmaßnahmen entgegengewirkt wird.

Ratsherr Dudda möchte wissen, ob es in diesem Bereich geschützte Vögel gibt und ob eine Umsiedlung nötig ist. Herr Patt verweist auf die Artenschutzanalyse der Naturschutzbehörde.

Ratsherr Dudda fragt nach den Kosten einer Bodenanalyse. Diese sind zu ermitteln. Fragt Herrn Patt, ob die Lärmschutzmaßnahmen in den B-Plan mit aufgenommen werden.

Ratsherr Kaiser merkt an, dass nach Rücksprache mit dem Lärmgutachter die passiven Lärmschutzmaßnahmen im 1. Stock nicht ausreichen und schlägt vor, dort nur Bungalows zu genehmigen.

Ratsherr Foot fragt, ob für die Oberflächenentwässerung nur der öffentliche Bereich angerechnet wird oder auch die versiegelten Baugrundstücke.

Herr Patt meint, es geht vorrangig um den öffentlichen Bereich, sinnvoll wären aber auch Bohrungen auf den Baugrundstücken. Als Ergebnis der Nachfragen ist im Zuge des Konzeptes ‚Oberflächenentwässerung‘ festzulegen, ob versickert werden kann, Sickermulden angelegt, eine geregelte Rohrentwässerung oder Regenrückhaltebecken notwendig werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Toppenstedt beschließt:

1.)    Die Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit werden gebilligt.

2.)    Auf Grundlage des Vorentwurfs wird ein Entwässerungskonzept erstellt und der Entwurf des Bebauungsplanes für die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erarbeitet.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage