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Ausschuss für Kulturelles, Vereinsförderung, Dorferneuerung u. Landschaftspflege der Gemeinde Salzhausen - 24.08.2017
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (19:30 - 21:30 Uhr) | ||||||
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1. Verbot des Einsatzes von Ackergiften auf den Flächen der Gemeinde Salzhausen und und der Denckmann-Stiftung 2. Verbot des Einsatzes von Gülle und Gärresten auf den Flächen der Gemeinde Salzhausen und der Denckmann-Siftung
WortprotokollAusschussvorsitzende Oertzen leitet in den Sachverhalt ein. Fachbereichsleiter Emcke trägt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage GD/17/238-1-1 vor und erläutert die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Ratsmitglied Bockelmann spricht sich gegen den Antrag von Frau Hepe und Herrn Abegg aus, da hierdurch ein nicht sachgerechter Umgang mit diesen Mitteln suggeriert wird. Er schlägt ein persönlichen Gespräch mit den Pächtern der entsprechenden Flächen vor, in dem sie gebeten werden auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten. Gülle und Gärreste sind für die Humusbildung und –erhaltung notwendig. Die Landwirte sind verpflichtet, sich an die Verbringungsordnung zu halten. Seit dem 01.01.2017 sind diese sogar verpflichtet, alles an die „Düngebehörde“ zu melden, was auf die Felder aufgebracht wird. Deshalb macht er die Beschlussvorschläge: 1. „Die Pächter werden gebeten, auf den Einsatz von Glyphosat auf den gepachteten Ackerflächen der Dr.-Gerhard-Denckmann-Stiftung zu verzichten.“ 2. den Antrag der Grünen, das Ausbringen von Gülle- und Gärresten zu verbieten, abzulehnen. Nach kurzer Diskussion über die Formulierung und den Umfang des Beschlussvorschlages wird sich darauf geeinigt, dass nur auf den Einsatz von Totalherbiziden, wie z. B. Glyphosat verzichtet werden sollte.
BeschlussBeschluss:
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