Beantragung Reisepass
Reisepass
Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biometrischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden.
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit:
- bisherigen Personalausweis, Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
- Gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.
Gebühr: - Für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt die Gebühr
1a) für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 €
1b) für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €
Werden Reisepässe mit 48 Seiten (mehr Platz für Visa-Stempel) beantragt, so erhöht sich die unter Nr. 1a) und 1b) genannte Gebühr um jeweils 22,00 €
Für die Ausstellung eines Expressreisepasses (Auslieferung innerhalb von vier Werktagen) werden zusätzlich zu den Gebühren jeweils weitere 32,00 Euro erhoben.
Für einen vorläufigen Reisepass wird, unabhängig vom Lebensalter des Passbewerbers eine Gebühr von 26,00 Euro erhoben.
Dauer: ca. 4-5 Wochen
Informationen über Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abrufen.