Bauordnung
Bauvorhaben sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Bauantrag ist zunächst bei der jeweiligen Mitgliedsgemeinde einzureichen und wird dann von dieser an die Samtgemeinde und von hier an den Landkreis Harburg (21423 Winsen / Luhe, Schloßplatz 6) weitergeleitet.
Der Landkreis ist die Baugenehmigungsbehörde. Hier erfahren Sie, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei, anzeige- oder genehmigungspflichtig ist- Telefon 04171/693-0.