Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Salzhausen
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
Telefax: 04172 9099-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hau­sen.de
Mo:08:30 bis 13:00 Uhr
Di: 08:30- 12:30 Uhr und von 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mi: 08:30 bis 13:00 Uhr
Do:08:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr und von 07:00- 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe

Online-Termine sind täglich je nach Verfügbarkeit buchbar. 
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