Straßenreinigung

Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Die Gemeinde führt innerorts auf allen öffentlichen Straßen mit entsprechendem Ausbauzustand eine maschinelle Straßenreinigung durch. Die Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen einmal wöchentlich, außer bei Schneefall und bei Frost.

In der Samtgemeinde gibt es, wie im ländlichen Gebiet üblich, keinen Straßenreinigungsdienst. Dies bedeutet zum einen, dass hierfür auch keine Gebühren erhoben werden. Dies bedeutet aber auch, dass die Straßenreini-gung anders geregelt werden muss. Sie wurde daher auf die Eigentümer (auch Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte, Dauerwohnungsberechtigte und Dauernutzungsberechtigte) der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Salzhausen
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
Telefax: 04172 9099-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hau­sen.de
Mo:08:30 bis 13:00 Uhr
Di: 08:30- 12:30 Uhr und von 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mi: 08:30 bis 13:00 Uhr
Do:08:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr und von 07:00- 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe

Online-Termine sind täglich je nach Verfügbarkeit buchbar. 
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