Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Gemeinde führt innerorts auf allen öffentlichen Straßen mit entsprechendem Ausbauzustand eine maschinelle Straßenreinigung durch. Die Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen einmal wöchentlich, außer bei Schneefall und bei Frost.
In der Samtgemeinde gibt es, wie im ländlichen Gebiet üblich, keinen Straßenreinigungsdienst. Dies bedeutet zum einen, dass hierfür auch keine Gebühren erhoben werden. Dies bedeutet aber auch, dass die Straßenreini-gung anders geregelt werden muss. Sie wurde daher auf die Eigentümer (auch Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte, Dauerwohnungsberechtigte und Dauernutzungsberechtigte) der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.