Reisepass Meldung wegen Verlust

Allgemeine Informationen

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Salzhausen
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
Telefax: 04172 9099-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hau­sen.de
Mo:08:30 bis 13:00 Uhr
Di: 08:30- 12:30 Uhr und von 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mi: 08:30 bis 13:00 Uhr
Do:08:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr und von 07:00- 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe

Online-Termine sind täglich je nach Verfügbarkeit buchbar. 
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