Plakatierungen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Plakatierungen nach den Regeln der Satzung der Samtgemeinde Salzhausen über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)

Rahmen
Erlaubnisse werden nur für die Bewerbung von Veranstaltungen erteilt

Rechtliche Grundlage
Sondernutzungsgebührensatzung der Samtgemeinde Salzhausen

Verlauf
Aufstellen der Stellschilder 2 Wochen vor der Veranstaltung bis zum Tag danach

Mitzubringen
schriftlicher oder mündlicher Antrag

Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben über Dauer der Plakatierung und Größe der Plakate

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Größe und Dauer. Siehe Anlage gem. § 1 der Sondernutzungsgebührensatzung

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Anbringung der Plakate eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Aufstellung frühestens nach schriftlicher Genehmigung bis max. 2 Tage nach der Veranstaltung


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Salzhausen
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-0
Telefax: 04172 9099-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­salz­hau­sen.de
Mo:08:30 bis 13:00 Uhr
Di: 08:30- 12:30 Uhr und von 07:00 - 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe
Mi: 08:30 bis 13:00 Uhr
Do:08:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr und von 07:00- 08:30 Uhr nur mit Terminvergabe

Online-Termine sind täglich je nach Verfügbarkeit buchbar. 
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