Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau C. ArmbrustStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-17
Telefax: 04172 9099-817
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Wasser- und Abwassergebühren

Frau M. AdlerStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-42
Telefax: 04172 9099-842
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren

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