Hundehaltung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. AdlerStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-42
Telefax: 04172 9099-842
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren

Frau C. ArmbrustStandort anzeigen
SachbearbeiterinAmt / Bereich
Fachbereich Finanzen und Interne Dienste › Haushaltsplanung, Steuern u. Abgaben
Rathaus Samtgemeinde Salzhausen, Zimmer 10 // EG
Rathausplatz 1
21376 Salzhausen
Telefon: 04172 9099-17
Telefax: 04172 9099-817
E-Mail:


Aufgaben:
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Wasser- und Abwassergebühren

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