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Beschlussvorlage - GD/11/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 12 "Reiterzentrum Luhmühlen", 2. Änderung 1. Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB 2. erneute eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen
- Bearbeitung:
- Philippe Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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20.06.2011
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzhausen
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Gemeinde Salzhausen
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Entscheidung
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27.06.2011
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Beschlussvorschlag
1. Beschluss über die eingegangenen Anregungen während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage) berücksichtigt.
2. Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) Satz 2+3 BauGB
Der geänderte Bebauungsplan wird nochmals gemäß § 4a (3) Satz 2 + 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können, die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls nochmals beteiligt.
Sachverhalt
Der vom Rat beschlossene Entwurf hat vom 2. Mai 2011 bis 3. Juni 2011 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 28.04.2011 wurden die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Aufgrund der Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen wird eine Fachplanung für die Oberflächenentwässerung erforderlich, außerdem muss die naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung überarbeitet werden und es wird vorgeschlagen eine örtliche Bauvorschrift für das Plangebiet zu erlassen.
Insbesondere durch die Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift für das Plangebiet wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Diese kann auf den Inhalt der Änderungen beschränkt werden, was hiermit vorgeschlagen wird.
Die eingegangenen Stellungnahmen konnten aufgrund der engen Fristen noch nicht vollständig bearbeitet werden, sie werden deshalb kurzfristig nachgesandt.