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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - SG/13/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauleitplanung Ver- und Entsorgungsbetriebe empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeindeausschuss billigt den Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB  beteiligt.

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Sachverhalt

Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Salzhausen soll das Gewerbegebiet Oelstorf weiter entwickelt werden.

Am 23.05.2013 fand in der Dörpschün hierzu eine Informationsveranstaltung statt.

Vom 27.05.2013 bis zum 26.06.2013 wurde die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 (1) BauGB an der Planung beteiligt, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt.

Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen sind mit einem Abwägungsvorschlag als Anlage beigefügt.

 

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Salzhausen bei dem Büro Regecon eine Expertise in Auftrag gegeben, die die Größe, Lage und Vermarktungschancen des geplanten Gewerbegebietes untersucht. Die Firma Regecon empfiehlt, an der bisherigen Größenordnung und dem Standort festzuhalten und geht davon aus, dass das Gewerbegebiet innerhalb der nächsten 12 Jahre bebaut sein kann. (siehe Anlage).

 

Aus den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Anregungen ergibt sich, dass der Entwurf der 44. Änderung so weiter verfolgt werden kann.

 

Es wird empfohlen, dass der Entwurf öffentlich gemäß § 3 (2) BauGB ausgelegt wird und dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig gemäß § 4 (2) BauGB an der Planung weiter beteiligt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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