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Beschlussvorlage - GD/12/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Veranstaltungen in der Waldbühne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Allgemeine Dienste
- Bearbeitung:
- Philippe Ruth
- Verantwortlich:
- Philippe Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kulturelles, Vereinsförderung, Dorferneuerung u. Landschaftspflege der Gemeinde Salzhausen
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Vorberatung
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15.11.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Kulturelles, Vereinsförderung, Dorferneuerung u. Landschaftspflege der Gemeinde Salzhausen
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Vorberatung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzhausen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Im Jahre 2010 wurde die Waldbühne mit einer Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) neu hergerichtet. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 101.195,55 Euro (69.859,79 € Förderung und 31.335,76 € Eigenanteil) investiert. Die maroden Sitzstufen aus Holz wurden durch Sitzstufen aus Stein ersetzt, sowie eine Beleuchtung und Stromversorgung wurden nach neuestem Stand der Technik hergestellt. Zusätzlich wurde ein sehr großes Sonnensegel erworben.
Das Projekt stellt ein Baustein von drei Einzelprojekten dar, mit dem das Naherholungsgebiet Paaschberg aufgewertet werden soll. Die Attraktivität Salzhausens als „Kulturzentrum“ der Hohen Geest sollte gesteigert und ein zusätzlicher Beitrag für die vielfältige Kulturszene in Salzhausen geleistet werden. Amateurgruppen, Tanzgruppen und Kleinkünstlern sollte hier eine Möglichkeit der Darbietung gegeben werden.
Seit der Wiederherstellung wurden kaum Veranstaltungen in der Waldbühne durchgeführt. Die Gruppe SPD/Grüne/Mestmacher hat deshalb einen Antrag gestellt, dass den örtlichen, kulturell engagierten Vereinen für Veranstaltungen in der Waldbühne pro Jahr ein Budget von insgesamt 5.000,- € zur Verfügung gestellt werden soll (Siehe Anlage!). Dies soll zur Belebung der Waldbühne als Veranstaltungsort führen.
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass für einen solchen Haushaltsansatz die Beantragung und die Höhe der auszuzahlenden Gelder geregelt werden muss. Entweder sollte eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen werden oder die Gremien der Gemeinde behalten sich zu jedem Antrag die Einzelfallentscheidung vor. Bei der Einzelfallentscheidung durch die Gremien könnte es auf Grund des festgelegten Sitzungskalenders zu zeitlichen Verzögerungen vom Antrag bis zur Entscheidung kommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,3 kB
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