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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - SG/12/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Samtgemeindeausschuss schlägt dem Samtgemeinderat vor, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Hauptbrandmeister Bernd Keller wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren vom 28.06.2012 bis

      27.06. 2018 zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister ernannt.

2.      Der Hauptfeuerwehrmann Florian Hartz wird unter Berufung in das Ehrenbeamten-

      verhältnis für die Dauer von sechs Jahren vom 28.06.2012 bis 27.06.2018 zum

      stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Eyendorf ernannt.

      3.              Der Hauptlöschmeister Markus Böhring wird unter Berufung in das Ehrenbeamten-

            verhältnis für die Dauer von sechs Jahren vom 28.06.2012 bis 27.06.2018 zum

            stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Toppenstedt ernannt.

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Sachverhalt

1.      Die Amtszeit des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters, Hauptbrandmeister Bernd Keller, endete im März 2012. Das Samtgemeindekommando hat nun in seiner Sitzung am 10.04.2012 in Vierhöfen empfohlen, dem Hauptbrandmeister Keller für 6 Jahre die Aufgaben des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters zu übertragen und zum Ehrenbeamten ernennen zu lassen. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Funktion sind erfüllt.

2.      Während der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eyendorf am 19.03.2012 wurde der Hauptfeuerwehrmann Florian Hartz zum  stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Bisher nahm er diese Funktion aufgrund fehlender Voraussetzungen nur kommissarisch war. Hauptfeuerwehrmann Hartz hat nun die entsprechenden Lehrgänge erfolgreich absolviert, sodass die Voraussetzungen für eine Ernennung zum Ehrenbeamten vorliegen.

3.      Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Toppenstedt, Hauptlöschmeister Markus Böhring, endete ebenfalls im März 2012. Während der Jahreshauptversammlung am 02.03.2012 haben die aktiven Mitglieder der Wehr empfohlen, den Hauptlöschmeister Böhring für weitere 6 Jahre zum stellvertretenden Ortsbrandmeister ernennen zu lassen. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Funktion sind erfüllt.

 

Die drei Feuerwehrkameraden sind bereit, die genannten Ämter zu übernehmen und auszuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwandsentschädigungen sind im Haushaltsplan ausgewiesen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

 

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