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Beschlussvorlage - GD/18/451
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Sitzerwerbs von Frau Hilke Beer im Gemeinderat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Allgemeine Dienste
- Bearbeitung:
- Philippe Ruth
- Verantwortlich:
- Philippe Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Gemeinde Salzhausen
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Entscheidung
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12.03.2018
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Sachverhalt
Herr Hans-Joachim Abegg hat sein Mandat im Gemeinderat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Herr Abegg war über die Personenwahl in den Gemeinderat eingezogen. Frau Hilke Beer ist die nächste Nachrückerin nach dem Personenwahlergebnis vom 11.09.2016.
Nach § 51 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) in Verbindung mit § 40 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes benachrichtigt der Wahlleiter die gewählten Bewerber über ihre Wahl mit dem Ersuchen, sich binnen einer Woche schriftlich zu äußern, ob sie die Wahl annehmen. Gibt der Gewählte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl zu diesem Zeitpunkt als angenommen.
Eine Erklärung konnte Frau Beer aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht abgeben. Diese Erklärung wird bis zur Gemeinderatssitzung erwartet. Nachdem der Sitzverlust von Herrn Abegg gem. § 52 Absatz 2 NKomVG festgestellt wurde, kann der Sitzerwerb von Frau Beer im Gemeinderat ebenfalls per Beschluss gem. § 51 Satz 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt werden.