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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - GD/15/180-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Alte Baumschule“ mit örtlicher Bauvorschrift 3. Änderung (Stand: August 2016) und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß 4 (2) BauGB.

 

 

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Sachverhalt

Es wird Bezug auf die Sitzungsvorlage GD/15/180-2 genommen.

Mittlerweile wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die IHK angeregt, ein Verträglichkeitsgutachten für Aldi zu erstellen. Dies wurde aber bereits im Jahre 2013 erstellt, mit dem Ergebnis, dass eine Neuansiedlung problematisch sein könnte, aber die Erweiterung eines Bestandsdiscounters vertretbar ist.

Der Landkreis hat angeregt, die Betriebs- und Anlieferzeiten in den Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E-Plan) aufzunehmen. Hierzu ist anzumerken, dass die Lieferzeiten bereits in dem V+E-Plan aufgenommen wurden.

Hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit sind die im Anhang befindlichen Stellungnahmen eingegangen.

Zusammengefasst wird seitens der Öffentlichkeit Folgendes angemerkt:

          Anlieferzeiten werden trotz bestehender Regelungen nicht eingehalten.

          Die Ergebnisse des Lärmgutachtens werden angezweifelt (u.a. wegen der Nichteinhaltung der Anlieferzeiten).

          Es kommt zu Verkehrsbehinderungen auf der Straße „Alte Baumschule“, da die Straße als Rangierraum genutzt werden muss, eine Ampelanlage würde dies noch verschärfen.

          Es werden Bedenken hinsichtlich der topographischen Situation geäußert, da sich der Erweiterungsbau in das Gelände „eingraben“ muss.

          Es wird auf die Stellplatzproblematik hingewiesen, da durch den Erweiterungsbau weitere Stellplätze wegfallen. Im Zuge des EDEKA-Anbaus sind schon Stellplätze wegegefallen.

          Es wird eine ungerechte Abwägung zwischen den privaten Belangen des Vorhabenträgers und den öffentlichen Belangen nach Verkehrssicherheit etc. geäußert.

          Die Coop-eG (Sky-Markt) zweifelt die Aussagen des Verträglichkeitsgutachtens an, sie sieht die Existenz der zwei Lebensmittelanbieter am Standort Waldbad gefährdet.

          Es werden in einem weiteren Schreiben zahlreiche Fragen hinsichtlich der möglichen Aldi-Erweiterung aufgeworfen (siehe Anlage).

Grundsätzlich können diese Fragen und Bedenken beantwortet werden, denn der Vorhabenplan und der Bebauungsplanentwurf haben die geltenden maßgeblichen Regelwerke (TA Lärm, Stellplatzverordnung, Baurecht etc.) beachtet. Die Bedenken hinsichtlich der Anlieferzeiten können nachvollzogen werden, sofern hier tatsächlich geltende Vereinbarungen nicht eingehalten werden, dies wäre aber dann nicht ein Mangel des Bebauungsplanes sondern ein Verstoß gegen geltende Auflagen, der nachgewiesen und entsprechend sanktioniert werden müsste.

Aufgrund zahlreicher u.a. auch aus den politischen Gremien der Gemeinde geäußerten Bedenken hinsichtlich der konkret vorliegenden Erweiterungsplanung, wurde zwischenzeitlich seitens des Vorhabenträgers eine überarbeitete Erweiterungsplanung des Aldi-Marktes vorgelegt, die die Grundlage für den nun vorliegenden Planentwurf bildet (siehe Anlage).

Den geäußerten Bedenken wurde Rechnung getragen, in dem die Erschließung und Anlieferung unverändert auf dem Grundstück selbst erfolgen kann. Zudem erfolgt die Erweiterung nunmehr nach Süden, so dass eine Zuspitzung der Konfliktsituation mit der sich nördlich angrenzenden Wohnnutzung vermieden werden kann.

 

Außerdem schlägt der Vorhabenträger im Zusammenhang mit der Erweiterungsplanung vor, zusätzlich 14 Parkplätze auf dem benachbarten Friedhofsparkplatz zu bauen, auf dem dann die Mitarbeiter ihre Pkw abstellen könnten. Die Stellplatzsituation würde somit weiterhin in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Der Vorhabenträger erwägt, dazu den Wall aus gestalterischen Gründen südlich der Einfahrt zum Parkplatz zurückzubauen. Hierzu sind noch weitere Gespräche mit der Gemeinde Salzhausen und der Kirchengemeinde Salzhausen zu führen.

Dieser Vorschlag wird als Entwurf im Bebauungsplan berücksichtigt. Die Umsetzung kann vertraglich geregelt werden. Das Gestaltungskonzept für den Friedhofsparkplatz sieht u.a. die Pflanzung einer Baumreihe (z.B. Linden oder Ahorn) entlang der Straße vor, sowie in Abständen in die Parkplatzfläche hineinragende Baumscheiben, die die Stellplätze ordnen sollen.

Auf der Friedhofsseite soll die vorhandene Hecke immer wieder in den Parkplatzbereich hineinragen um auch hier die Stellplatzflächen zu ordnen. Der Friedhofsparkplatz soll insgesamt mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet werden.

 

Zum Verfahren:

Sollte der Bebauungsplan weitergeführt werden, könnte auf der Grundlage des bestehenden Entwurfs die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

 

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Anlagen

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